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Auf einen Blick

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ein erstes Beispiel

Ihre Kirchengemeinde hat wahrgenommen, dass eine neue Wohngruppe für Menschen mit Demenz in der Nachbarschaft entstanden ist. Der Kirchengemeinderat informiert sich über die Arbeit. Die Mitarbeitenden lassen sich im Umgang mit den neuen Gemeindemitgliedern schulen, eine Zusammenarbeit wird verabredet. Einige Bewohnerinnen und Bewohner nehmen regelmäßig am Gemeindegottesdienst teil.

ein zweites Beispiel

Ein aktives Mitglied der Kirchengemeinde ist aufgrund eines Autounfalls plötzlich auf den Rollstuhl angewiesen. Kirche und Gemeinderäume sind nicht barrierefrei. Es kann nicht selbstständig an Gottesdiensten und Veranstaltungen teilnehmen. Der Kirchengemeinderat beschließt die barrierefreie Gestaltung der Gemeinderäume und Veranstaltungen. Die Planung und Umsetzung findet gemeinsam mit Menschen im Rollstuhl statt.

ein drittes Beispiel

Eine diakonische Einrichtung plant in einem Stadtteil eine ambulante Begleitung für Menschen mit Behinderung. Es wird Kontakt zu der Kirchengemeinde im Quartier gesucht. Die lokalen Erfahrungen werden einbezogen. Mitarbeitende der Einrichtung und der Gemeinde treffen sich regelmäßig zum Austausch. Ehrenamtliche werden zu Freizeitassist*innen ausgebildet. Angebote wie z.B. eine Malgruppe oder Gedächtnistraining werden ab sofort gemeinsam geplant und finden für alle Interessierten im Gemeindehaus statt.